Hausordnung
Die Hausordnung dient dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke und dazu, den Besuch des Gebäudes in angenehmer Atmosphäre zu erleben.
Das Kunstmuseum Stuttgart ist eine gemeinnützige Einrichtung der Landeshauptstadt Stuttgart, steht der Öffentlichkeit zur Verfügung und dient dem Vermitteln, Forschen, Sammeln und Bewahren von Kunst. Die Leitung und der Betrieb obliegt der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH. Die Direktion übt das Hausrecht aus, vertreten durch die Mitarbeiter:innen des Kunstmuseums Stuttgart. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Beachtung der Hausordnung liegt im eigenen Interesse aller Besucher:innen und ist verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen die Besucher:innen diese Regelungen sowie alle zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an und verpflichten sich, diese zu befolgen.
Öffnungszeiten & Eintritt
Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise des Kunstmuseums Stuttgart werden gesondert festgelegt und sind an der Kasse, online und durch besonderen Aushang bekanntgegeben. Die Besucher:innen haben spätestens zum Ende der Öffnungszeit die Sammlungs- und Ausstellungsräume zu verlassen. Bei besonders hohem Publikumsandrang oder aus gegebenem Anlass können die Sammlungs- und Ausstellungsräume oder das Gebäude aus Sicherheitsgründen zeitweilig für weitere Besucher:innen geschlossen werden. Die Eintrittskarten berechtigen zum Eintritt in die Sammlung und/oder Ausstellungen. Sie gelten persönlich und sind nicht übertragbar.
Sammlungs- & Ausstellungsräume
Für das gesamte Gebäude gilt Rauchverbot. Essen und Trinken ist in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen nicht gestattet. Auch das Mitführen von Flüssigkeiten ist in diesen Räumen nicht erlaubt. Für die Aufbewahrung steht Ihnen die Garderobe zur Verfügung. Für das Wickeln, Stillen und Füttern von Kleinkindern wird den Besucher:innen im Erdgeschoss ein geeigneter Raum zur Verfügung gestellt (Wickelraum, Sanitätsraum).
Das Gebäude sowie die festen und beweglichen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Die Ausstellungsstücke dürfen nicht berührt oder in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder gefährdet werden. In den Ausstellungsräumen sind keine Schreibmöglichkeiten vorhanden. Kugelschreiber, Füller, Filzstifte und ähnliche Schreib- oder Malstifte dürfen in der Ausstellung nicht verwendet werden.
Wir freuen uns besonders über unsere jüngsten Besucher:innen, und bitten die Begleitpersonen, darauf zu achten, dass die Sicherheit der Kunstwerke nicht gefährdet und Rücksicht auf andere Besucher:innen genommen wird. Das Rennen, Herumtoben und Werfen von Spielzeug oder ähnlichem ist nicht gestattet. Kinder und Jugendliche unter 13 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Die Erwachsenen sind angewiesen, die Kinder unter ständiger Aufsicht zu halten; die Begleiter:innen von Kindern und Jugendlichen sind für das angemessene Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich, dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen und Kindergartengruppen.
Beim Besuch in Gruppen sind die Gruppenleiter:innen angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und die Gruppe zusammenzuhalten. Eine Führung durch die Ausstellung kann durch die Führungskraft abgebrochen werden, wenn es auch nach Aufforderung voraussichtlich nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Führung besteht in diesem Fall nicht.
Garderobe
Hunde (ausgenommen Blindenhunde) und andere Tiere (ausgenommen erforderliche Begleittiere) dürfen nicht in das Gebäude mitgenommen werden. Schirme, Taschen, Rucksäcke, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcke und andere sperrige Gegenstände größer als ca. 20 x 30 cm (DIN A4) sowie Mäntel, Jacken und nasse Bekleidungsstücke sind an der Garderobe abzugeben oder in den Schließfächern abzulegen. Dabei dürfen leicht verderbliche, feuergefährliche, übelriechende Gegenstände, leicht brennbare oder ätzende Flüssigkeiten weder zur Aufbewahrung abgegeben noch in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Dies gilt auch für Waffen aller Art. Rucksäcke dürfen nicht auf dem Rücken getragen werden. Bei Nichtabgabe von trockenen Kleidungsstücken müssen diese angezogen bleiben. Das Tragen von Kleidungsstücken über dem Arm ist in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen aus konservatorischen und Sicherheitsgründen nicht gestattet. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer übernehmen die Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH und die Landeshauptstadt Stuttgart keine Haftung. Bei der Garderobe in Verwahrung gegebene Gegenständen müssen noch am selben Tag bis zur Schließung der Ausstellung abgeholt, die Schließfächer geräumt werden. In regelmäßigen Abständen werden die Schließfächer geöffnet und ggf. geleert.
Taschen sind beim Betreten oder Verlassen des Museums auf Bitten des Aufsichtspersonals zu öffnen.
Kinderwagen (ohne größere Taschen am oder im Kinderwagen) und Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische Rollstühle, Rollatoren sowie andere medizinisch begründete Gehhilfen dürfen in unseren Räumen benutzt werden. Für die Dauer Ihres Besuches stellt das Museum Ihnen auf Anfrage kostenlos Rollstühle zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen behält das Museum sich vor, den Zugang mit Kinderwagen etc. zu regulieren.
Fundsachen
Nicht abgeholte oder zurückgelassene Gegenstände werden als Fundsache behandelt und unterliegen einer Aufbewahrungs- bzw. Anzeigepflicht beim Fundbüro der Landeshauptstadt Stuttgart.
Foto-, Film- & Videoaufnahmen
Im Gebäude, der Sammlung und den Ausstellungen ist das Fotografieren oder Filmen für private Zwecke grundsätzlich erlaubt, sofern es im Wandtext oder neben dem jeweiligen Werk nicht anders gekennzeichnet ist. Bitte beachten Sie die Persönlichkeitsrechte anderer Besucher:innen. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u.ä.), Stativen, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucher:innen sind selbst für die Beachtung und Wahrung des Urheberrechts verantwortlich. Dies erlischt 70 Jahre nach dem Tod der Künstler:innen. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die VG Bild-Kunst.
Das Fotografieren und Filmen für gewerbliche, kommerzielle oder wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse/Blog) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunstmuseum Stuttgart erlaubt. Bitte kontaktieren Sie uns.
Haftung
Besucher:innen haften für die von ihnen an Gegenständen des Museums verursachten Schäden nach den Bestimmungen des BGBs. Für von Minderjährigen verursachte Schäden haften deren Aufsichtspflichtige.
Aufsichts- & Sicherheitspersonal
Die Besucher:innen sind angehalten, alles zu unterlassen, was andere Besucher:innen stören könnte oder der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie den guten Sitten zuwiderläuft. Das Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist nur in Notfällen gestattet.
Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden. Die Direktion und ihre Mitarbeiter:innen sind bei Diebstahlalarm berechtigt, die Ausgänge zu schließen und Kontrollen der Besucher:innen vorzunehmen. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Aufrechterhaltung dieser Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucher:innen bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.
Wir weisen darauf hin, dass das Gebäude videoüberwacht ist. Die Datenverarbeitung dient der Durchsetzung des Hausrechtes, insbesondere der Vandalismus- und Diebstahlsprävention. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt, das an der Kasse eingesehen werden kann.
Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung und wünschen Ihnen einen angenehmen Museumsaufenthalt.
Stuttgart, 1. Oktober 2018
Dr. Ulrike Groos
Direktorin Kunstmuseum Stuttgart