Hausordnung des Kunstmuseums Stuttgart

Liebe Besucher:innen,

wir freuen uns, Sie im Kunstmuseum Stuttgart begrüßen zu dürfen. 

Um allen Besucher:innen und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Kunstwerke zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Hausordnung ist für alle Besucher:innen verbindlich. Mit dem Betreten des Kunstmuseums Stuttgart erkennen Sie die Hausordnung sowie alle zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Hausordnung (pdf)

Hausrecht
  1. Die Direktion des Kunstmuseums Stuttgart übt, vertreten durch die Mitarbeiter:innen und das beauftragte Sicherheitspersonal, das Hausrecht aus. Anweisungen sind stets Folge zu leisten.
  2. Bei hohem Besucher:innenaufkommen oder in besonderen Situationen können punktuell Ausstellungsräume oder das gesamte Gebäude aus Sicherheitsgründen zeitweilig geschlossen werden. Ein Anspruch auf Zugang besteht auch bei bereits erworbenem Eintritt nicht. 
Für Besucher:innen
  1. Um Ihnen und allen Besucher:innen einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten, bitten wir Sie, rücksichtsvoll miteinander umzugehen und sich so zu verhalten, dass Sicherheit, Ordnung und das Wohlbefinden anderer nicht beeinträchtigt werden.
  2. Bitte betreten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit keine abgesperrten Bereiche und halten Sie Treppen, Durchgänge und Fluchtwege frei. Im Alarm- oder Gefahrenfall folgen Sie bitte unverzüglich den Anweisungen des Sicherheitspersonals und verlassen das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege. Aufzüge dürfen im Evakuierungsfall nicht benutzt werden.
  3. Der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist im gesamten Gebäude untersagt. Es gilt ein generelles Rauchverbot, einschließlich E-Zigaretten und Vapes. Der Konsum von Cannabis ist im Museumsgebäude nicht gestattet.
  4. Tiere dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Ausgenommen sind Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG; entsprechender Nachweis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
  5. Im Museum steht Ihnen kostenfreies WLAN zur Verfügung. Es gilt die beim Einloggen angezeigte Nutzungsvereinbarung, die vor der Nutzung zu bestätigen ist.
  6. Das Laden privater elektronischer Geräte ist untersagt.
  7. Jede gewerbliche Tätigkeit, die nicht mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung erfolgt, ist in unserem Hausrechtsbereich verboten. Gleiches gilt für das Verteilen von Handzetteln, Prospekten, Werbematerialien und Warenproben sowie jeglicher Art von Betteln.
  8. Das Kunstmuseum Stuttgart steht als Kultureinrichtung der Landeshauptstadt Stuttgart zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In tagespolitischen Angelegenheiten bewahren wir Neutralität. Politische, religiöse oder ideologisch begründete Betätigungen innerhalb des Hausrechtsbereiches sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Direktion zulässig. Dies gilt auch für Verhaltensweisen, die objektiv geeignet sind, den Eindruck einer solchen Betätigung hervorzurufen. Extremistische, rassistische, antisemitische, diskriminierende oder menschenverachtende Handlungen, Äußerungen, Symbole oder Kennzeichen sind verboten.
Für Gruppen und Führungen

Bei Gruppenbesuchen sind die jeweiligen Ansprech- bzw. Begleitpersonen für das Verhalten der Gruppenmitglieder verantwortlich. Bei Schulklassen und Kindergartengruppen tragen die begleitenden Lehrkräfte und Erzieher:innen die Aufsichtspflicht. Sie haben sicherzustellen, dass die Gruppe zusammenbleibt. Ist dies nicht gewährleistet, können Führungen abgebrochen werden; ein Anspruch auf Erstattung der Führungskosten besteht in diesem Fall nicht.

Für Kinder
  1. Kinder unter 13 Jahren sind uns in Begleitung Erwachsener herzlich willkommen.
  2. Aufsichtspflichtige Personen sind für die von ihnen betreuten Kinder verantwortlich und achten auf ein angemessenes Verhalten während des Aufenthalts im Museum. Zum Schutz der Kunstwerke und im Interesse anderer Besucher:innen sind Rennen, Herumtoben sowie das Werfen von Gegenständen (z.B. Spielzeug) in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
  3. Im Erdgeschoss steht Ihnen ein Raum zum Wickeln und Stillen von Kleinkindern (Wickel-/Sanitätsraum) zur Verfügung.
Kinderwagen, Rollstühle und Gehhilfen
  1. Kinderwagen (ohne zusätzliche Taschen), Rollstühle, Rollatoren und vergleichbare Gehhilfen dürfen in den Ausstellungsräumen genutzt werden.
  2. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Zugang mit Kinderwagen aus Sicherheitsgründen in einzelnen Bereichen eingeschränkt werden kann.
  3. Auf Anfrage stehen für die Dauer des Besuchs Rollstühle zur Verfügung.
Gepäck, Garderobe und Schließfächer
  1. Garderobe und Schließfächer stehen Ihnen im Foyer des Museums zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich. Eine Verwahrung durch das Museum findet nicht statt. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Zum Schutz der Kunstwerke ist die Mitnahme sperriger, scharfkantiger oder spitzer Gegenstände (z.B. Regenschirme, Rückentragen, Wanderstöcke) in die Ausstellungsräume verboten. Medizinisch notwendige Gegenstände sind hiervon ausgenommen.
  3. Taschen und Rucksäcke, die größer sind als DIN A4, dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden; sie sind an der Garderobe abzugeben oder in den Schließfächern zu verwahren.
  4. Zur Sicherstellung geeigneter klimatischer Bedingungen in den Ausstellungsräumen sind feuchte oder nasse Kleidungsstücke an der Garderobe abzugeben oder in den Schließfächern zu deponieren.
  5. Wir bitten um Verständnis, dass von Ihnen nicht abgegebene Oberbekleidung während Ihres gesamten Ausstellungsbesuchs angezogen bleiben muss, um Kunstwerke vor unbeabsichtigten Berührungen zu schützen. Das Sicherheitspersonal entscheidet im Zweifelsfall über die Zulässigkeit der Mitnahme von Gegenständen.
  6. Bitte beachten Sie, dass die Schließfächer täglich nach Schließung des Museums geöffnet werden. Der Inhalt wird dokumentiert und als Fundsache behandelt. Ebenso verhält es sich mit Gegenständen, die an der Garderobe zurückgelassen wurden. Fundsachen unterliegen der Aufbewahrungs- bzw. Anzeigepflicht gegenüber dem Fundbüro der Landeshauptstadt Stuttgart.
Aufenthalt und Verhalten in den Ausstellungsräumen
  1. Unter keinen Umständen ist es gestattet, Kunstwerke zu berühren. Bitte halten Sie zudem ausreichend Abstand zu den Kunstwerken (mind. 50 cm). Entsprechende Sicherheitsmarkierungen sind zu beachten.
  2. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie für Schäden an Kunstwerken und Einrichtungen des Kunstmuseums Stuttgart, die durch Ihr Verhalten verursacht werden, gesetzlich haften. Als Aufsichtspflichtige:r sind Sie für das Verhalten der von Ihnen betreuten Personen verantwortlich.
  3. Essen und Trinken dürfen Sie im Foyer, nicht jedoch in den Ausstellungsräumen; auch das Mitführen von Flüssigkeiten in diese Bereiche ist untersagt.
  4. Bei der Nutzung von Mobiltelefonen ist auf andere Besucher:innen Rücksicht zu nehmen und eine störungsfreie Lautstärke einzuhalten. Bitte telefonieren Sie in den Ausstellungsräumen nur in Ausnahmesituationen.
  5. Bitte behandeln Sie die festen und beweglichen Einrichtungen pfleglich. Digitale Geräte (z.B. Tablets, Mediaguides) dürfen weder manipuliert noch zweckfremd genutzt werden.
  6. Zum Zeichnen in den Ausstellungsräumen sind ausschließlich Blei- und Holzbuntstifte zugelassen. Klemmbretter bis DIN A4 dürfen verwendet werden. Radiergummis und Spitzer sind nicht erlaubt.
  7. Aus konservatorischen Gründen dürfen in den Ausstellungsräumen keine Lichtquellen (z.B. Taschenlampen, Smartphone-Lampen) verwendet werden.
Foto- und Filmaufnahmen
  1. Im Gebäude und in den Ausstellungsräumen sind Foto- und Videoaufnahmen für private Zwecke grundsätzlich erlaubt. Ausnahmen sind gekennzeichnet. Blitzlicht, zusätzliche Beleuchtung sowie Stative, Selfie-Sticks, Drohnen und vergleichbare Hilfsmittel sind nicht gestattet. Persönlichkeitsrechte anderer Besucher:innen sind unbedingt zu wahren. Mitarbeiter:innen dürfen nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis fotografiert oder gefilmt werden.
  2. Besucher:innen sind selbst für die Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen verantwortlich. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod der Künstler:innen. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die VG Bild-Kunst.
  3. Foto-, Film- und Audioaufnahmen zu kommerziellen oder wissenschaftlichen Zwecken, im Rahmen öffentlicher Berichterstattung (z. B. Presse, soziale Medien) sowie von Führungen oder Veranstaltungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
Sicherheitspersonal
  1. Wir bitten Sie, unserem Sicherheitspersonal respekt- und verständnisvoll zu begegnen.
  2. Unser Sicherheitspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung dieser Hausordnung zu achten. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere in Brand-, Gefahren- oder sonstigen Alarmfällen.
  3. Taschen sind beim Betreten oder Verlassen der Ausstellungsräume auf Verlangen des Sicherheitspersonals zur Sichtkontrolle zu öffnen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Die Kontrollen erfolgen im Rahmen des Hausrechts und der gesetzlichen Vorgaben. Bei Verweigerung kann der Zutritt zu den Ausstellungsräumen oder der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden.
  4. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Sicherheitspersonal missachtet, wird Ihnen der weitere Aufenthalt im Museum untersagt. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Hausverweis, Hausverbot, Schadensersatzforderungen und – soweit einschlägig – straf- oder ordnungsrechtlichen Schritten geahndet werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintritts besteht in diesen Fällen nicht. 
Videoüberwachung

Das Gebäude ist videoüberwacht. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Wahrung des Hausrechts sowie zur Verhinderung und Aufklärung von Vandalismus, Diebstahl und sonstigen Sicherheitsvorfällen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Weitere Informationen nach Art. 13 DSGVO (insbesondere zu verantwortlicher Stelle, Datenschutzbeauftragten, Speicherdauer, Empfänger:innen und Betroffenenrechten) sind den gesonderten Datenschutzhinweisen zur Videoüberwachung zu entnehmen. Diese sind an der Kasse sowie auf unserer Website einsehbar.

Inkrafttreten

Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie hängt im Eingangsbereich des Museums aus und kann außerdem an der Kasse sowie jederzeit hier eingesehen werden.