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Nutzungsbedingungen für den Download von Pressebildern

 

I. Sie arbeiten im Bereich der Medien und Öffentlichkeitsarbeit.

II. Sie verwenden das angebotene Text- und Bildmaterial ausschließlich zum Zweck der Information der Öffentlichkeit.

III. Das Bildmaterial darf nicht beschnitten, mit Schriftüberdruck oder in anderer Weise verfremdet abgebildet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Digitale Bilddateien dürfen nicht archiviert werden. Einstellungen auf Websites bitte nur in 72 dpi.

IV. Fotoaufnahmen des Kunstmuseums Stuttgart und des Museums Haus Dix dürfen ausschließlich für die aktuelle Berichterstattung über die jeweilige Einrichtung und nur unter Anführung des jeweils gültigen Bildnachweises kostenfrei heruntergeladen und verwendet werden. Eine Verwendung für werbliche und private Zwecke bleibt untersagt.

V. Besondere Auflagen gelten für das Herunterladen und Einsetzen von Reproduktionen von Kunstwerken. Bitte beachten Sie, dass diesbezügliche Bilddateien nur zur Berichterstattung im Vorfeld und während der jeweiligen Ausstellung genehmigungs- und gebührenfrei verwendet werden dürfen (Nutzungszeitraum: 3 Monate vor Ausstellungsbeginn bis 6 Wochen nach Ausstellungsende). Auch hier muss selbstverständlich der jeweilige Bildnachweis berücksichtigt werden. Dies gilt auch für fotografische Raumansichten beider Museen, auf denen Kunstwerke erkennbar abgebildet sind.
Sollten Sie bildrechtliche Fragen haben, steht Ihnen die VG Bild-Kunst sicherlich gerne mit Rat und Tat zur Seite (www.bildkunst.de).

VI. Foto- und Drehgenehmigungen in der jeweils aktuellen Ausstellung und der Sammlung können nur nach schriftlicher Anmeldung unter Angabe des Mediums und des Zweckes an presse [at] kunstmuseum-stuttgart [dot] de erteilt werden.