Table of contents

Provenienzforschung

Eigentum verpflichtet – deshalb gibt es seit 2014 im Kunstmuseum Stuttgart die Provenienzforschung. Sie untersucht die Herkunftsgeschichte und Eigentümerwechsel von Kunstwerken der Sammlung und prüft, ob sich darunter NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter befinden. Das Fernziel ist, alle im Zeitraum von 1933 bis 1945 und seit 1945 erworbenen Kunstwerke zu überprüfen. Unter Berücksichtigung aller in der Sammlung vertretenen Gattungen sind das mehrere tausend Kunstwerke. Seit 2017 wird zugleich auch die Institutionen- und Sammlungsgeschichte der Städtischen Galerie Stuttgart bzw. ab 1961 der Galerie der Stadt Stuttgart – den Vorläufern des Kunstmuseums Stuttgart – erforscht.

Dr. Kai Artinger

Provenienzforschung
+49 (0)711 / 216 196 13
kai [dot] artinger [at] kunstmuseum-stuttgart [dot] de

Das Kunstmuseum Stuttgart sieht sich den Zielen der Washington Principles von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz, vom Dezember 1999 verpflichtet.

Dank der finanziellen Sicherung zunächst über die Arbeitsstelle für Provenienzforschung, dann mit Hilfe der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste konnte vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2017 das erste Provenienzforschungsprojekt erfolgreich durchgeführt werden. Dieses Projekt widmete sich vornehmlich den Gemälden von Otto Dix und einem Teil der Gemälde aus dem Erwerbungszeitraum von 1933 bis 1945.

Das Provenienzforschungsprojekt wird seit 2017 mit der finanziellen Unterstützung der Stadt Stuttgart fortgesetzt. Im Zuge dessen wurde ein weiterer großer Teil Gemälde untersucht. Im Februar 2020 begann die Erforschung der im Nationalsozialismus aufgebauten grafischen Sammlung der Städtischen Galerie Stuttgart. Die Provenienzforschung auf diesem Gebiet ist äußerst schwierig: Es gibt fast keine Quellen zur Erwerbung der in diesem Zeitraum angekauften Grafiken, die Inventarliste und viele andere wichtige Dokumente verbrannten im Krieg.

Das Kunstmuseum Stuttgart ist ein relativ junges Museum (seit 2005), doch seine Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte ist komplex und kompliziert. Die Geschichte seiner Vorläuferinstitutionen und vor allem die Geschichte der städtischen Sammlung im Nationalsozialismus blieben bislang weitgehend unbeleuchtet. Kai Artinger hat im Rahmen seiner Tätigkeit als Provenienzforscher am Kunstmuseum Stuttgart diese Forschungslücke für die Gemäldesammlung geschlossen und umfassend die Entwicklungsgeschichte der Städtischen Galerie und ihrer Gemäldesammlung aufgedeckt und dargestellt – nachzulesen im 2020 erschienen Band »Das Kunstmuseum Stuttgart im Nationalsozialismus. Der Traum vom Museum ›schwäbischer‹ Kunst«.

Aktuelle und abgeschlossene Projekte und Restitutionen

Die rätselhafte Herkunft des ›doppelten Dix‹

Otto Dix’ »Selbstbildnis als Soldat« (verso: »Selbstbildnis mit Artilleriehelm«, 1914) gehört zu den bedeutendsten Werken der Dix-Sammlung des Kunstmuseums Stuttgart. Die Provenienz war bis Juli 2021 nicht eindeutig geklärt. Neue Erkenntnisse belegen, dass dieses Werk von der jungen österreichischen Sekretärin Paula Risch (1897–1999) erworben wurde – unter indes rätselhaften Umständen. Auch dass sich auf der Rückseite ein zweites Selbstbildnis befindet, war ihr nicht bewusst. Dabei hatte das Gemälde jahrzehntelang in ihrem Haus gehangen.

Meldungen in der Lost Art-Datenbank

Zehn Gemälde hat das Kunstmuseum Stuttgart derzeit als Fundmeldungen in die Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste eingestellt – darunter ein Frühwerk des niederländischen Landschaftsmalers Meindert Hobbema (1638–1709) und ein Historienbild eines unbekannten niederländischen Malers, das bis vor kurzem Philip van Dijk (1683–1753) zugeschrieben wurde. Beide Gemälde gehörten zu den teuersten Nachkriegserwerbungen; sie wurden von der Stadt für 400.000 Reichsmark von einem Kunsthändler gekauft, der im Verdacht steht, am NS-Kulturraub beteiligt gewesen zu sein.

Der Restitutionsfall Käthe Loewenthal

Das »Spargelstillleben« (1941) von Käthe Loewenthal (1878–1942) wurde 1972 von der Städtischen Galerie Stuttgart erworben. Forschungen haben ergeben, dass das Gemälde NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde. Loewenthal wurde im NS-Regime mit einem Arbeitsverbot belegt und schließlich 1942 deportiert und ermordet. Die Erben von Käthe Loewenthal entschieden 2019, dass das Gemälde in der Sammlung des Kunstmuseums Stuttgart verbleiben soll. Im Rahmen einer gerechten und fairen Lösung stiftete die Erbengemeinschaft der Stadt Stuttgart das Kunstwerk. Mit der Schenkung verpflichtet sich das Museum, die Erinnerung an die Künstlerin wachzuhalten. Im Rahmen der Ausstellung »Das Kunstmuseum Stuttgart im Nationalsozialismus. Der Traum vom Museum ›schwäbischer‹ Kunst« (1. Februar bis 1. November 2020) wurde das Bild ausgestellt, seine Provenienz dargelegt und mit Dokumenten an Leben und Werk der Stuttgarter Künstlerin erinnert.

Der Restitutionsfall Babette Marx

Das von Bernhard Pankok gemalte Porträt »Grete Marx« (1915) gehörte der jüdischen Unternehmerwitwe Babette Marx (1865–1942) aus Stuttgart-Bad Cannstatt. Sie hatte vier Kinder: die drei Söhne Leopold, Julius und Alfred sowie die Tochter Grete. Babette Marx starb im Konzentrationslager Theresienstadt, die Kinder überlebten den Holocaust. Das Unternehmen Marx wurde unmittelbar nach der ›Machtergreifung‹ der Nationalsozialisten in der Hetzschrift »Deutscher kaufe nicht beim Juden!« gelistet und 1938 ›arisiert‹. Nach der Pogromnacht vom 9. November 1938 wurden Alfred und Leopold Marx sowie weitere Familienmitglieder für kurze Zeit im KZ Dachau inhaftiert. Das Gemälde wurde 2019 an die heute in Israel und den USA lebenden Erben restituiert und von diesen zurückgekauft.

Ein Fall »kriegsbedingten« Entzugs:
Margarete Depners »Die Sinkende«

Die Marmorplastik »Die Sinkende« (1933) der deutsch-rumänischen Malerin und Bildhauerin Margarete Depner (1885–1970) wurde 1942 auf der 1. Wanderausstellung »Deutsche Künstler aus Rumänien« angekauft – die Künstlerin erhielt aber nie Geld. Bereits in der Nachkriegszeit warf die Provenienz Fragen auf, weil unklar war, ob die Stadt das Werk jemals bezahlt hatte. Die Erforschung der Herkunft im Rahmen der aktuellen Provenienzforschung ergab, dass dies tatsächlich nicht geschehen war. Den Fall Depner könnte man als einen »NS-kriegsbedingten« Entzug von Kulturgut bezeichnen. Das Kunstmuseum Stuttgart und die Stadt Stuttgart entschieden 2019, den Erben der Künstlerin das Honorar nachträglich zu erstatten.